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August

AugustIn der Regel ist der August ein Ferienmonat, mit dem der Sommer sich seinem Ende entgegen neigt. Von daher sollten die letzten Sommertage dazu genutzt werden, um sich noch an den Schönheiten der Natur zu erfreuen. Nach wie vor bezaubern unverdrossen die sommerblühenden Prachtstauden in den Beeten und auf dem Balkon, doch bald werden sie von dem Flor der Herbstblüher abgelöst. Natürlich hat sich auch der Nutzgarten prächtig entwickelt und liefert jetzt die üppigsten Ernten, von vielerlei Gemüsen bis zu den köstlichsten Obstsorten.

 

Ziergarten

Laubholzhecken, die bereits Anfang Juni geschnitten wurden, verlangen einen zweiten Schnitt. Auch für Nadelholzhecken ist dazu jetzt ein günstiger Zeitpunkt. Schwertlilien, Pfingstrosen, Steppenkerzen, Madonnenlilien und Kaiserkronen werden jetzt gepflanzt. Ab Monatsmitte kann die Pflanzung von Nadelgehölzen vorgenommen werden. Zudem ist nach dem Abklingen der sommerlichen Hitzeperiode die Neusaat von Rasen möglich. Die vorhandenen Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, sind aber während der hochsommerlichen Hitze etwas höher zu belassen.

 

Gemüsegarten

Vor der Urlaubsreise ist der Gemüsegarten nochmals von Unkräutern zu säubern, damit sie nicht nach der Rückkehr blühen oder sogar bereits Samen gebildet haben. Feldsalat, Spinat, Chinakohl, verschiedene Herbstsalatsorten und Winterzwiebeln werden jetzt ausgesät. Eventuell vorhandene freie Flächen sollten vielleicht für eine Gründüngung genutzt werden, um so die Humusversorgung und damit den Garezustand des Bodens optimal zu beeinflussen.

 

Obstgarten

Nussbäume erhalten einen Sommerschnitt, und Steinobst kann verjüngt und ausgelichtet werden. Zudem beginnt jetzt bereits die Erdbeerpflanzzeit, während die frühen Apfel- und Birnensorten geerntet werden können. Wenn das in den Vormonaten aufgebrachte Mulchmaterial infolge von Hitze und Regen zusammengesackt ist, kann erneut kurzer Grasschnitt gleichmäßig auf den Flächen verteilt werden, so dass der Boden ständig beschattet bleibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauernregel

Was der August nicht kocht, kann der September nicht braten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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