
Lässt das Wetter Gartenarbeiten zu, dann sind die Reste vom Fall-Laub, Schnittgut usw. von den Beeten zu entfernen. Denn die Reste können in Fäulnis übergehen und von daher zu einem Infektionsherd werden.

Bei den Leimringen an den Obstbäumen muss der Leim kontrolliert werden. Ist dieser während der Wintermonate eingetrocknet, dann können die Frostspannerweibchen die Barriere überwinden und in die Krone gelangen. Bei Notwendigkeit sind diese mit frischem Raupenleim zu bestreichen oder zu ersetzen.
Das ist die Frage, wenn im Garten etwas verändert werden soll und ein Obstgehölz steht im Weg. Junge wüchsige Stachel- und Johannisbeerbüsche lassen sich mit der nötigen Sorgfalt gut versetzen. Bei Obstbäumen wird die Sache schwieriger. Ob es sinnvoll ist hängt erstens von der Art, zweitens der Unterlage und drittens dem Alter sowie der Größe des betreffenden Baumes ab. Auf jeden Fall muss er noch triebkräftig und gesund sein .

Obst und Gemüse sollte immer getrennt gelagert werden, da reifendes Obst Ethylen, das sogenannte Apfelgas, abgibt. Dieses beschleunigt nicht nur den Reifeprozess vom Gemüse sondern verringert auch dessen Haltbarkeit. Sollte jedoch eine getrennte Lagerung nicht möglich sein, dann muss der Lagerraum regelmäßig durchlüftet werden.
Sollten die Zweige beim Rotdorn zurückgeschnitten werden, dann ist diese Arbeit möglichst noch in diesem Monat vorzunehmen. Bei späteren Schnittmaßnahmen im Frühjahr können Wachstumsstörungen nicht ausgeschlossen werden. Der Schnitt sollte aber nur bei Temperaturen über -4°C vorgenommen werden, da das Holz sonst brüchig und spröde ist.

Bei Frostwetter sollte der Rasen nicht befahren oder begangen
werden. Denn Tritt- und Fahrspuren bleiben oft monatelang erhalten,
weil die Grasnarbe beschädigt und der spätere Durchtrieb der
Rasengräser behindert wird.
5. Woche
Wenn der Nordwind im Februar nicht will, so kommt er sicher im April.